Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29102
VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01 (https://dejure.org/2002,29102)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 06.02.2002 - 6 A 169/01 (https://dejure.org/2002,29102)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 6 A 169/01 (https://dejure.org/2002,29102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,29102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung trotz fehlerhafter Zielstaatsbezeichnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 Abs 2 AuslG
    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Staatenlosigkeit; subjektive Rechtsverletzung; Syrien; ungeklärte Staatsangehörigkeit; Zielstaat; Zielstaatsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01
    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

    Nach § 50 Abs. 2 Satz 1 AuslG und § 55 Abs. 2 AuslG obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat und die hierzu gegebenenfalls erforderliche Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 - AuAS 2001, 3).

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der wohl überwiegenden Ansicht (zum Meinungsstand vgl. Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand September 1999 § 50 Rn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dezember 1999 § 50 AuslG Rn. 14 c) an, dass es sich bei der Sollvorschrift des § 50 Abs. 2 AuslG lediglich um eine Vorgabe für das Handlungsprogramm der Behörde im Sinne einer Ordnungsvorschrift handelt, subjektive Rechte des Betroffenen insoweit aber nicht verletzt werden können (in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000, aaO).

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01
    Für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (BVerwG, Beschl. vom 01.09.1998 - 1 B 41/98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 m. w. N. ; BVerwG, Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - ).

    Eine Abschiebungsandrohung unterliegt der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden haben (BVerwG, Urt. vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 257; Beschl. vom 01.09.1998, aaO).

    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01
    Für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (BVerwG, Beschl. vom 01.09.1998 - 1 B 41/98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 m. w. N. ; BVerwG, Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - ).

    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

  • VG Braunschweig, 05.10.2001 - 6 B 170/01

    Abschiebungsandrohung; Staatenlosigkeit; Staatsangehörigkeit; Syrien;

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01
    Einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat das erkennende Gericht mit Beschluss vom 05.10.2001 abgelehnt (Az.: 6 B 170/01).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der vorangegangenen Verfahren (6 A 13/00 und 6 B 170/01), auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie auf die den Beteiligten bekannte Liste der Erkenntnismittel zu Asylverfahren von Ausländern aus Syrien verwiesen.

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01
    Eine Abschiebungsandrohung unterliegt der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden haben (BVerwG, Urt. vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 257; Beschl. vom 01.09.1998, aaO).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2001 - A 3 S 461/98

    Syrien, Kurden, Jesiden, Kurdische Volksunion, Sympathisanten, Haft, Folter,

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01
    Auch wenn nach den glaubhaften Angaben der Kläger im vorangegangenen Asylverfahren davon ausgegangen wird, dass für sie wegen fehlender syrischer Staatsangehörigkeit auf legalem Weg eine Rückkehr nach Syrien nicht möglich ist, kann dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (Urt. vom 29.08.2001 - 6 A 37/00 - vom 26.09.2001 - 182/2001; in diesem Sinne auch OVG Magdeburg, Urt. vom 27.06.2001 - A 3 S 461/98) nicht zu einer Aufhebung der Abschiebungsandrohung führen, soweit dort gemäß § 50 Abs. 2 AuslG als Zielstaat Syrien aufgeführt worden ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97

    Abschiebungshindernisse; Abschiedungsandrohung; Abschiebungsstaat

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01
    Schon deshalb kann dahingestellt bleiben, ob die diesbezügliche Behauptung überhaupt verfahrenserheblich ist, was ggf. zu verneinen wäre (vgl. dazu OVG Koblenz, Urt. vom 06.02.1998 - 11 A 10716/97, AuAS 1998, 154).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht